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Undine

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braucht mir nichts zu geben«, fuhr sie fort, »denn ich bin schon z ufrieden, wenn ihr lustiger ausseht und bessere Einfälle habt als diesen letzten, langweiligen Ta g hindurch. Kommt nur mit; der Waldstrom hat ein Faß an das Ufer getrieben, und ich will verdamm t sein, eine ganze Woche lang zu schlafen, wenn es nicht ein Weinfaß ist.« - Die Männer  folgten ihr nach und fanden wirklich an einer umbüschten Bucht des Ufers ein Faß, welches ihnen Hoffnun g gab, als enthalte es den edlen Trank, wonach sie verlangten. Sie wälzten es vor allem aufs sch leunigste in die Hütte, denn ein schweres Wetter zog wieder am Abendhimmel herauf, und man konnte in  der Dämmerung bemerken, wie die Wogen des Sees ihre weißen Häupter schäumend  emporrichteten, als sähen sie sich nach dem Regen um, der nun bald auf sie herunterrauschen sollte . Undine half den beiden nach Kräften und sagte, als das Regenwetter plötzlich allzu  schnell heraufheulte, lustig drohend in die schweren Wolken hinein: »Du! du! Hüte dich, daß  du uns nicht naß machst; wir sind noch lange nicht unter Dach.« - Der Alte verwies ihr solches als eine  sündhafte Vermessenheit; aber sie kicherte leise vor sich hin, und es widerfuhr auch niemandem et was Übles darum. Vielmehr gelangten alle drei, wider Vermuten, mit ihrer Beute trocken an  den behaglichen Herd, und erst, als man das Faß geöffnet und erprobt hatte, daß es ei nen wundersam trefflichen Wein enthalte, riß sich der Regen aus dem dunkeln Gewölke los, und raus chte der Sturm durch die Wipfel der Bäume und über des Sees empörte Wogen hin. Einige Flaschen waren bald aus dem großen Fasse gefüllt, das fü r viele Tage Vorrat verhieß, man saß trinkend und scherzend und heimisch gesichert vor dem tobende n Unwetter an der Glut des Herdes beisammen. Da sagte der alte Fischer und ward plötzlich se hr ernst: »Ach großer Gott, wir freuen uns hier der edlen Gabe, und der, welchem sie zuerst an gehörte und vom Strome genommen ward, hat wohl gar das liebe Leben drum lassen müssen.« -  »Er wird ja nicht grade!« meinte Undine und schenkte dem Ritter lächelnd ein. Der aber sagte: » Bei meiner höchsten Ehre, alter Vater, wüßt ich ihn zu finden und zu retten, mich sollte kei n Gang in die Nacht hinaus dauern und keine Gefahr. Soviel aber kann ich Euch versichern, komm ich je wied er zu bewohntern Landen, so will ich ihn oder seine Erben schon ausfindig machen und dies en Wein doppelt und dreifach ersetzen.« - Das freute den alten Mann; er nickte dem Ritter  billigend zu und trank nun seinen Becher mit besserm Gewissen und Behagen leer. Undine aber sagte z u Huldbranden: »Mit der Entschädigung und mit deinem Golde halt es, wie du willst. Das ab er mit dem Nachlaufen und Suchen war dumm geredet. Ich weinte mir die Augen aus, wenn du darübe r verlorengingst, und, nicht wahr, du möchtest auch lieber bei mir bleiben und bei dem guten  Wein?« - »Das freilich«, entgegnete Huldbrand lächelnd. »Nun«, sagte Undine, »also ha st du dumm gesprochen. Denn jeder ist sich doch selbst der Nächste, und was gehen einen die ander n Leute an.« - Die Hauswirtin wandte sich seufzend und kopfschüttelnd von ihr ab, der Fi scher vergaß seiner sonstigen Vorliebe für das zierliche Mägdlein und schalt. »Als  ob dich Heiden und Türken erzogen hätten, klingt ja das«, schloß er seine Rede; »Gott verzeih  es mir und dir, du ungeratnes Kind.« - »Ja, aber mir ist doch nun einmal so zumute«, entgegnete Undine, » habe mich erzogen, wer da will, und was können da all eure Worte helfen.« - »Schweig!«  fuhr der Fischer sie an, und sie, die ungeachtet ihrer Keckheit doch äußerst schreckhaft war, fuhr zusam men, schmiegte sich zitternd an Huldbrand und fragte ihn ganz leise: »Bist du auch böse, schö ner Freund?« Der Ritter drückte ihr die zarte Hand und streichelte ihre Locken. Sagen konnte er nichts,  weil ihm der Ärger über des Alten Härte gegen Undinen die Lippen schloß, und so saßen beide  Paare mit einem Male unwillig und im verlegnen Schweigen einander gegenüber.
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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